Schlagwort: Lehrer

  • kritikfähig sein oder nicht sein – das ist hier die Frage 

    Laut §45 Absatz 3 des Schulgesetzes in NRW haben „die Schülerinnen und Schüler […] das Recht, Schülerzeitungen herauszugeben und auf dem Schulgrundstück zu verbreiten“. Schülerzeitungen seien „Zeitungen, die von Schülerinnen und Schülern einer oder mehrerer Schulen für deren Schülerschaft herausgegeben werden“. Sie unterlägen nicht „der Verantwortung der Schule“. „Herausgabe und Vertrieb der Schülerzeitung bedürfen keiner Genehmigung. Eine Zensur findet nicht statt.“  Doch dieses Gesetz wird möglicherweise…